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Durch eine falsche Handhabung von Pflanzenschutzmitteln auf dem Hof können diese schnell von dort aus über den Hofablauf bzw. über die Kanalisation in Oberflächengewässer gelangen. Man nennt dies sogenannte Punkquellen-Einträge. Diese können an verschiedenen Stellen passieren:

  •  bei der Lagerung
  •  dem Mischen und Befüllen des Spritzgeräts
  •  der Reinigung des Spritzgeräts nach der Applikation oder auch
  •  der Entsorgung von Restmengen und leeren Gebinden.

Die Verschmutzung durch Punktquellen ist einer der wichtigsten Einträge von Pestiziden in Oberflächengewässer. Durch die korrekte Durchführung der oben genannten Arbeitsschritte, die Optimierung der Arbeitsorganisation und durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln kann eine Wasserverschmutzung durch punktuelle Einträge praktisch vollständig vermieden werden.

Lagerung

Landwirtinnen und Landwirte sind dazu verpflichtet, Pflanzenschutzmittel vorschriftsmäßig, das heisst sicher zu lagern. Ein sicherer Lagerraum und gutes Lagermanagement im landwirtschaftlichen Betrieb sind Voraussetzung dafür, dass Pflanzenschutzmittel auch bei größeren Lagerbeständen nicht zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden. Ein speziell für die Lagerung von PSM konzipierter und ausgewiesener Lagerbereich ist eine wesentliche Infrastruktur.

Grundsätzlich sollten die folgenden Punkte bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden (siehe hierzu auch die Checkliste für Lagerung von PSM).

  • Der Raum muss vor Überschwemmung geschützt sein, er liegt räumlich getrennt von Wohnhäusern, von menschlichen und tierischen Aktivitäten und von Wasserläufen. Er ist ausschliesslich der Lagerung von PSM vorbehalten (keine Lagerung von z.B. Brennstoffen, Düngemitteln oder Futtermitteln).
  • Der Raum muss für Unbefugte unzugänglich verschlossen sein. An der sich nach aussen öffnenden Tür sind Warnschilder angebracht (Zutritt für Unbefugte verboten | Vorsicht vor schädlichen Stoffen | Rauchen verboten | Notrufnummern | Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: Handschuhe, Gesichtsschutz, Ärmelschürze, evtl. Atemschutzmaske). Eine mögliche Kopiervorlage sind der Notfallplan und die Warnhinweise von SwissGAP, verfügbar unter agrosolution.ch (Register 15).
  • Der Lagerraum muss gut belüftet, trocken und kühl sein. Frost sollte verhindert werden, da er zu einem Entmischen der Mittelbestandteile führen könnte und die Mittel somit unbrauchbar macht.
  • Der Boden des Raums muss wasserundurchlässig sein, um jegliche Gefahr von Versickerung in die Wasserwege zu verhindern.
  • Die Mittel müssen immer unter Verschluss in einem Schrank oder Raum gelagert werden, damit unbefugte Personen keinen Zugang dazu haben.
  • Am selben Ort sollten ausserdem keine Dünge-, Arznei- oder Futtermittel gelagert werden, um Verwechslungen und Verunreinigungen zu verhindern. Sowohl bei Lagerräumen als auch bei Lagerschränken muss aussen an der Tür gekennzeichnet sein, dass darin gefährliche Substanzen gelagert werden.
  • Die verwendeten Regale dürfen nicht aus unbehandeltem Holz gebaut sein, da diese ein auslaufendes, flüssiges Mittel aufsaugen könnten. Aus dem gleichen Grund sollten möglichst keine Kartonschachteln im Regal gelagert werden. So können gegebenenfalls auslaufende Mittel ablaufen und verschmutzte Flächen leichter gereinigt werden. Um flüssige Mittel aufzunehmen, müssen saugfähige Materialien wie Katzenstreu oder Sägemehl griffbereit gelagert sein.
  • Granulate und Pulver müssen in den Regalen über den flüssigen Mitteln stehen, so können auslaufende Mittel keine gefährlichen chemischen Reaktionen auslösen.
  • Eine Auffangwanne unterhalb des Regals oder eine Türschwelle halten im Notfall das auslaufende Mittel zurück. Die Wanne muss 10 Prozent des gelagerten Volumens fassen und mindestens das Volumen des grössten Kanisters im Regal aufnehmen können. So wird das Aufnehmen und Entsorgen der ausgelaufenen Flüssigkeit stark vereinfacht.
  • Werden feuergefährliche Mittel gelagert, muss der Schrank aus feuerhemmendem Material gebaut sein. Abschliessbare Metallschränke haben sich deshalb als Standard etabliert. Es sind eigens für die Lagerung von Chemikalien gebaute Metallschranke erhältlich, die alle gesetzlichen Vorlagen erfüllen.

Mischen und Befüllen der Spritze

Die größte Gefahrenquelle vor dem Sprühen ist die Befüllung des Spritzgeräts sowie Leckagen während der Fahrt zum Feld. Auch der Anwender selber ist beim Zubereiten der Spritzbrühe einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt, weil man mit dem Konzentrat arbeitet. Verwenden Sie wenn möglich Einfülltrichter/Einfüllschleusen zur Vermeidung unnötiger Risiken durch Verschütten.

Die Befüllung muss an einer geeigneten Stelle erfolgen, die sicherstellt, dass eventuell überlaufende Spritzflüssigkeiten in einem Rückhaltesystem aufgefangen werden und weder versickern noch in eine Kanalisation oder ein Oberflächengewässer gelangen können. Um dies sicherzustellen sind verschiedene Vorgehensweisen zulässig (siehe hierzu auch die Abbildung «Anforderungen an einen Befüll- und Waschplatz»):

  1. Auf einem befestigten und dichten stationären Befüllplatz, der zudem überdacht, abflusslos und mit einer Randbordüre ausgestattet ist. Verschüttete Pflanzenschutzmittel oder aus dem Tank überlaufende Spritzbrühe müssen in den Spritzbrühtank gepumpt oder fachgerecht entsorgt werden können. 
  2. Verwendung eines mobilen Befüllplatzes in Form einer dichten Blache oder einer Auffangwanne mit angehobenem Rand oder Randbordüre. Verschüttete Pflanzenschutzmittel oder aus dem Tank überlaufende Spritzbrühe müssen in den Spritzbrühtank gepumpt oder fachgerecht entsorgt werden können. Falls nicht überdacht, ist der mobile Befüllplatz nach jedem Gebrauch unbedingt zu reinigen und wegzuräumen, damit kein Niederschlagswasser in die Auffangwanne gelangt und zu einem Überlaufen führt.
  3. Eine weitere Möglichkeit besteht in einem befestigten und dichten Befüllplatz, der gleichzeitig als Waschplatz dient. Er muss über eine Neigung und einen Einlaufschacht verfügen, damit das Reinigungswasser aufgefangen und in einen Sammelbehälter respektive in eine Hofdüngeranlage eingeleitet werden kann.

Befüllen Sie die Spritze ausschließlich mit Wasser aus Zuleitungen, die gegen einen Rücklauf von kontaminiertem Wasser gesichert sind. Auch darf keine direkte Verbindung von Wasserzulauf und Spritzbrühe bestehen. Das direkte Befüllen aus einem Oberflächengewässer oder aus einem Hydranten ist wegen der Gefahr einer Pflanzenschutzmittel-Verunreinigung der Wasserquelle nicht zulässig. Hier muss mit einem separaten Wassertank sichergestellt werden, dass jegliche Verunreinigung des Gewässers ausgeschlossen ist. 

Führen sie keine Nebenaktivitäten durch und lassen Sie die Spritze während des Befüllens niemals unbeaufsichtigt.

Verwenden Sie technische Hilfsmittel, die das Risiko des Verschüttens verringern, z. B. Einspülschleusen, geschlossene Umfüllsysteme usw. Für den Fall einer unbeabsichtigten Verschüttung halten Sie vorsorglich Material zum Aufsaugen bereit, z. B. Kartenstreu oder Sägemehl. Entsorgen sie das kontaminierte Bindemittel in die Güllegrube oder auf einem Biobed bzw. Biofilter, jedoch auf keinen Fall in den allgemeinen Hauskehricht.

Weiterführende Informationen finden Sie im AGRIDEA Merkblatt «Befüll- und Waschplatze für Spritzgeräte – worauf ist zu achten?»

Reinigung der Spritze

Spülung und Innenreinigung

Das Spülen der Feldspritze muss unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeit direkt auf dem Feld erfolgen, damit die Spritzbrühe nicht in den Leitungen oder an den Behälterwänden eintrocknen kann. Die unvermeidbaren Brühreste werden mit dem Spülwasser ausgestossen, indem sie mit einer erhöhten Fahrgeschwindigkeit in der behandelten Kultur auf einer möglichst grossen Fläche ausgebracht werden. Kann bei einem Gerät der Inhalt des Spritzenbehälters aus technischen Gründen nicht vollständig über die Düsen entleert werden, hat die Spülung in mehreren Durchgängen zu erfolgen, damit der am Schluss im Gerät verbleibende, verdünnte Rest maximal noch rund 10% der ursprünglichen Konzentration aufweist

Wird zusätzlich zur Spülung eine spezielle Innenreinigung durchgeführt, sollte diese ebenfalls auf der Behandlungsfläche durchgeführt werden, unabhängig davon, ob ein Reinigungsmittel eingesetzt wird oder nicht.

Seit 1. Januar 2023 ist für den ÖLN ein System zur automatischen Innenreinigung für alle für den Pflanzenschutz eingesetzten Geräte mit einem Fassungsvermögen ab 400 Liter obligatorisch. Bei dem Verfahren wird das Spülwasser direkt mittels Reinigungsdüsen im Haupttank verteilt.

 

Aussenreinigung

Beim Spritzvorgang lagern sich Pflanzenschutzmittel auch an der Außenfläche des Pflanzenschutzgerätes an. Dies gilt insbesondere für Sprühgeräte in Raumkulturen oder dann, wenn das Spritzgestänge in hohen Beständen sehr weit angehoben werden muss. Die Aussenreinigung der Spritze sollte wenn immer möglich auf der Behandlungsfläche und dann möglichst mit einem an der Maschine montierten Sprühstrahl oder einem Hochdruckreiniger durchgeführt werden.

Können die Innen- und Außenreinigung nicht auf dem Feld durchgeführt werden, z. B. weil nicht ausreichend Wasser vorhanden ist, können diese auch auf einem dichten und korrekt entwässerten Waschplatz auf dem Betrieb durchgeführt werden. Man unterscheidet hierbei generell zwischen einem stationären und einem mobilen Waschplatz.

Der stationäre Waschplatz besteht aus einer wasserdichten Platte aus armiertem Beton. Er muss über eine Neigung und einen Einlaufschacht verfügen, damit das Reinigungswasser aufgefangen und in einen Sammelbehälter geleitet werden kann. Eine Überdachung des Waschplatzes ist nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen. Ein Dach verhindert, dass unbelastetes Niederschlagswasser mit Spritzmittelrückständen belastet wird."

Eine mobile Lösung kann besonders im Obst- und Weinbau bei kleinen Spritzgeräten zweckmässig sein. Ein mobiler Waschplatz besteht aus einer dichten Blache mit erhöhtem Rand/Randbordüren oder einer dem Gerät angepassten Auffangwanne. Er muss witterungsbeständig und aus UV-beständigem Material bestehen, einen hohen Widerstand gegen mechanische Einwirkungen besitzen und bei Schadeinwirkung reparierbar sein. Das Reinigungswasser wird von dort in einen Sammelbehälter oder die Hofdüngeranlage gepumpt.

Falls auf dem eigenen Betrieb keine Reinigungseinrichtung zur Verfügung steht, können Sie nach externen Lösungen auf einem benachbarten Hof oder in einer gemeinsamen Waschanlage suchen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass dort das Reinigungswasser richtig gelagert oder behandelt werden kann.

Umgang mit Restmengen des Reinigungswassers

Lagerung

Betriebe, die eine funktionstüchtige und auf Dichtheit geprüfte Güllengrube haben, können das PSM-haltige Spül- und Reinigungswasser direkt in die Güllegrube leiten und dieses später zusammenmit der Gülle oder dem flüssigen Gärgut auf die zu düngende Fläche ausbringen.

Wenn das auf dem Waschplatz anfallende PSM-haltige Reinigungswasser nicht in eine Güllegrube eingeleitet werden kann, muss es separat in einem Sammelbehälter aufgefangen und anschliessend fachgerecht in speziellen Behandlungssystem eingeleitet werden. Die AGRIDEA hat hierzu eine Online-Kartei für die derzeit in der Schweiz angebotenen Behandlungssystemen erstellt. Diese wird bei neuen Systemen laufend ergänzt und aktualisiert und soll für Betriebe, die eine Installation eines Behandlungssystems in Betracht ziehen, einen Überblick bieten und die Vergleichbarkeit der Systeme erleichtern.
Aus Sicht der Risikominimierung wird empfohlen, Behandlungssysteme zu verwenden, welche geschlossen betrieben werden, d.h. bei denen kein Restwasser anfällt. Eine Vielzahl dieser Behandlungssysteme setzt auf das Verdunsten des Reinigungswassers und einen Rückhalt der PSM-Rückstände in entsprechenden Filtermedien. Biologische Reinigungssysteme basieren auf der kombinierten Verdunstung des Wassers und dem gleichzeitigen Abbau der PSM-Rückstände durch Mikroorganismen.

Abstellplatz für Spritz- und Sprühgeräte

Damit am Gerät vorhandene Pflanzenschutzmittelreste nicht vom Regen abgespült werden können, müssen ungereinigte Geräte unbedingt unter Dach abgestellt werden. Nur so kann eine Versickerung von Mittelresten auf unbefestigten Flächen oder der Ablauf über befestigte Flächen in die Kanalisation und damit auch in Bäche und Flüsse verhindert werden.